Frauenaufstand weltweit gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie scandieren: "Genug! Genug! Genug!", tanzen ihren Protest, marschieren, zeigen Geschlossenheit.
Scharfer Protest und lautstarker Widerstand auch gegen die als (sexuelle) Gewalt gegen Mädchen erkannte und bekämpfte Genitalbeschneidung von Mädchen.
Gut ist das.
Aber wo bleibt ein vergleichbarer Aufstand gegen sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen?
Warum verpuffen Protest und Widerstand gegen die Genitalbeschneidung von kleinen Jungen?
Webseiten wie zum Beispiel diese:
http://www.stop-mutilation.org/
http://www.taskforcefgm.de/
informieren über Genitalverstümmelung durch Beschneidung von Mädchen.
Alle Welt ist sich einig, dass diese religiös-rituelle Körperverletzungen grausamste Eingriffe in Körper und Leben darstellen und strengstens verboten werden müssen.
Bei Jungen hingegen wird religiös-rituelle Genitalverstümmelung durch Beschneidung gesetzlich erlaubt.
Eine Handvoll Männer und Frauen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrheitlich selbst nie beschnitten wurden und auch keine Kinder haben, die beschnitten wurden oder werden, - Menschen also, die nie ein Kind in den Armen hielten, das beschnitten wird oder werden soll, nie erlebt haben, wie kleine Jungen darauf reagieren, nie das herzerreißende Wehgeschrei eines Kindes gehört haben, das beschnitten wird/wurde, nie den anhaltenden Schmerz während des Heilungsprozesses am eigenen Leib erfahren oder als Eltern miterlebt haben, - sie wischen dieses Kinderleid einfach vom Tisch, erlauben einen solchen Eingriff per Gesetz, obwohl auch einem männlichen Kind die körperliche Unatastbarkeit und Unversehrbarkeit gesetzlich garantiert ist.
Warum tun sie das? Warum schützen sie kleine Jungen nicht ebenso wie kleine Mädchen?
Weil einige von ihnen behaupten, kleine Jungen würden "mit Tatwaffe" geboren?
Weil einige von ihnen in kleinen Jungen die künftigen großen "Täter" wahrnehmen?
Oder weil die Beschneidung von Jungen ein religiöses Ritual von Juden und Moslems ist?
Weil man diese Frage speziell in Deutschland kaum denken, geschweige denn stellen darf?
Oder weil die "Gesetzgeber" nicht wissen, nicht wissen wollen, was sie tun?
CDU/CSU verkündeten dazu gemeinschaftlich am
10.10.2012
Michael Frieser
Beschneidung ist im Rahmen des elterlichen Sorgerechts unter Voraussetzungen möglich
Gesundheit des Kindes wird durch Bindung an Regeln der ärztlichen Kunst und die davon umfasste effektive Schmerzbehandlung geschützt
Am heutigen Mittwoch wurde im Bundeskabinett der Gesetzesentwurf zur Regelung der Beschneidung von Jungen beschlossen. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:
„Die vom Bundeskabinett verabschiedete Regelung beseitigt die nach dem Urteil des Landgerichts Köln entstandene rechtliche Unsicherheit, von der sowohl Eltern, Geistliche als auch Ärzte betroffen waren. Der Gesetzentwurf orientiert sich weitgehend an den Überlegungen des Deutschen Ethikrates und bringt die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich. Die Fraktion begrüßt, dass die parlamentarischen Beratungen nun aufgenommen werden können und eine gesetzliche Regelung in naher Zukunft erfolgen kann.
Die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat nicht nur eine lange Tradition, sondern sie dient auch im Kern der Identifikation vieler jüdischer und muslimischer Menschen mit ihrer Religion. Wenn der Ritus rechtlich verboten wäre oder in einer strafrechtlichen Grauzone stattfände, würde dies für hier lebende Juden und Muslime einen tiefen Konflikt zwischen religiösen und weltlichen Gesetzen bedeuten. Außerdem würde zu tief in die Freiheit der Religionsausübung eingreifen. Die Abwägung zwischen dem Recht auf Religionsausübung, der elterlichen Fürsorge und dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes muss deshalb gesetzlich eingerahmt werden.
Die gesetzliche Regelung wird nicht im Strafgesetzbuch stehen, sondern im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im neuen Paragrafen 1631d verankert. Dieser stellt klar, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des elterlichen Sorgerechts in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Die Gesundheit des Kindes wird durch die Bindung an die Regeln der ärztlichen Kunst und die davon umfasste effektive Schmerzbehandlung geschützt. Eltern müssen den Kindeswillen bei der Entscheidung mit einbeziehen. Die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen.
Sollte im Einzelfall das Kindeswohl zum Beispiel bei gesundheitlichen Risiken gefährdet sein, greift zum Schutz des Kindes eine Ausnahmeregelung.“
Hintergrund:
Mit Urteil vom 7. Mai 2012 wertete das Landgericht Köln die auf Wunsch der Eltern aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung eines vierjährigen Jungen als eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Beschneidung entspreche nicht dem Wohl des nicht einwilligungsfähigen Jungen, hieß es in dem Urteil. Es wird von Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften als Angriff auf die Religionsfreiheit kritisiert. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung am 19. Juli 2012 auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. Heute wurde vom Bundeskabinett der entsprechend beschlossene Gesetzentwurf vorgelegt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm.
Kurz-URL:
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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Zwei Tage später wurde von den Schwesterparteien als weitere Presseerklärung verkündet:
12.12.2012
Andrea Voßhoff
Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes verabschiedet. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:
„Der Deutsche Bundestag hat heute das umgesetzt, was er bereits am 19. Juli in einem Entschließungsantrag mit breiter Mehrheit gefordert hatte: Die weltweit erlaubte Beschneidung von Jungen bleibt unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland weiterhin zulässig. Juden und Muslime, für die die rituelle Beschneidung von elementarer religiöser Bedeutung ist, können ihre Religion hierzulande auch künftig offen und legal leben.
Der Gesetzgeber bestätigt damit, was seit jeher in Deutschland gilt, dass nämlich Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts in die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihrer Söhne wirksam einwilligen können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Nach diesen Regeln müssen die Eltern über die Risiken und Folgen der Beschneidung umfassend aufgeklärt werden und selbstverständlich muss immer eine möglichst effektive Schmerzbehandlung gewährleistet sein. Die Eltern sind außerdem verpflichtet, den Willen ihres Sohnes in ihre Entscheidung einzubeziehen und zwar umso mehr, je älter das Kind ist.
In der Regel dürfen nur Ärzte die Beschneidung vornehmen. Personen, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen werden, wie die jüdischen Mohalim, dürfen dies nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn aufgrund ihrer speziellen Ausbildung gewährleistet ist, dass sie für den Eingriff so befähig sind wie ein Arzt. Auch sie sind natürlich uneingeschränkt an die Regeln der ärztlichen Kunst gebunden.
Werden all diese Vorgaben eingehalten, gehen Eltern nach derzeitigem Wissenstand kein unvertretbares gesundheitliches Risiko ein, wenn sie ihren Sohn beschneiden lassen. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist bei einer medizinisch fachgerecht vorgenommenen Beschneidung grundsätzlich nicht zu erwarten, ein staatliches Verbot der Beschneidung daher insbesondere verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Der heute vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf stellt dies nochmals ausdrücklich klar. Er schafft damit Rechtssicherheit vor allem für Moslime und Juden nachdem das Landgericht Köln im Mai die geltende Rechtslage vorübergehend in Frage gestellt und die Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.“
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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
"Eine Gefährdung des Kindeswohls ist bei einer medizinisch fachgerecht vorgenommenen Beschneidung grundsätzlich nicht zu erwarten..."
Aha!
Die gesundheitlich unnötige, bei vollem Bewusstsein vollzogene, höchst schmerzhafte und extreme Angst hervorrufende Amputation eines natürlich gegebenen Körperteils gefährdet also das "Kindeswohl" eines Jungen nicht?
Für mich bleibt angesichts dessen einmal mehr die Frage:
Was ist Kindeswohl?