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Wir wollen für Familie und Ehe, was das Grundgesetz in seinem Artikel 6 vorgibt.
Danach stehen sie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnug“ (Satz 1). Wir wollen, dass die Bindung von Mutter und Kind beachtet und geschützt wird (Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“.). Bei den heute so vielen Ehescheidungen soll bei Auseinandersetzungen über das Wohl des Kindes bis zu dessen 12. Lebensjahr die Mutter die ausschlaggebende Stimme haben. Über notwendige Abweichungen davon (etwaige Unfähigkeit der Mutter) muss das Familiengericht entscheiden. Die Familienpolitik muss deutlich kinderfreundlicher werden.
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... und möchte diesbezüglich darauf hinweisen, daß es sich bei diesem Anzeigentext NICHT um eine programmatische Aussage der Partei Alternative für Deutschland handelt. Diese Anzeige wurde NICHT von der Partei geschaltet, sondern von einem sich so nennenden "Freundeskreis der AfD", vgl. hier . Der von Hartmut Wolters zurecht kritisierte Passus ist nicht Bestandteil des AfD-Programms, sondern eine private Meinung der Anzeigenurheber. Meiner Einschätzung nach wäre eine solche Forderung in der Partei auch nicht mehrheitsfähig.
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