Hallo Mariposa,
so verständlich Dein letzter Beitrag auch ist, rein sachlich liegst Du in einigen Punkten ziemlich daneben. Daß es Dir so vorkommt, wie Du es beschreibst, ist natürlich völlig normal, trifft aber nicht die rechtliche Realität.
Das zum Beispiel:
"Denn unsere Ämter und Richter machen eher die Augen zu, als dass sie wirklich eingreifen."
Ist vermutlich mindestens genau so oft exakt andersherum.
Sie greifen ein und entziehen Kindern die Familie, das soziale Umfeld und das Zuhause, aufgrund von Vorgängen, die sie, grob gesagt, überhaupt nichts angehen, ja die sogar oftmals gar nicht existent sind.
"Meistens stehen wir dann als die Betroffenen alleine da und das Gesetz/Richter kann noch soviel anordnen wie es will, er will, aber die Umsetzung, die fehlt leider."
Auch das ist so nicht ganz richtig. Natürlich haben Familienangehörige, und falls die dazu nicht in der Lage sind, die Gerichte, die Möglichkeit, Anordungen im Familienrecht auch zu vollstrecken. Indes sie tun tun es oft nicht.
"Ich frage mich dann, warum es nicht zu der Umsetzung kommt, es soll doch zum Wohle des Kindes sein, aber das liegt dann wieder im Auge des Betrachters."
Richtig! Hier gilt es zu hinterfragen, warum überhaupt ein "Kindeswohl" dazu herbeibemüht wird, anstatt die besten Interessen des Kindes, die ja immerhin grob andefiniert sind, als Kriterium heranzuziehen.
Desweiteren ist es so natürlich sehr stark davon anhängig, um wessen "Kindeswohl" es sich handelt und ob derjenige überhaupt das Recht hat, sich im entsprechenden Fall ein solches auszudenken.
Wer, außer den Eltern, oder eben im Zweifel das Gericht, darf überhaupt Betrachter sein und aufgrund welcher Strukturen und Konstellationen, besonders in Hinblick auf einen speziellen Einzelfall?
Auch ist zu hinterfragen, warum eine Art rechtlicher Hierarchie immer noch als gegeben betrachtet und tatsächlich auch angewendet wird, warum also zwar vor dem Gesetz ( bis auch ein paar obsolete Kleinigkeiten ), nicht aber vor dem Richter, alle Menschen gleichgestellt sind.
"Und wenn das Kind nicht mehr seinen eigenen Willen hat und beeinflußt ist, ist doch klar, wie die ganze Sache ausgeht...Meine Frage ist, warum hinterfragt keiner diese Situation??????????????

"
Tiiiieeef durchatmen, Mariposa, wir werden mehr...................
"Sie schaffen Gesetze und fällen Urteile, aber schaffen es nicht sie durch zu setzen und zu kontrollieren und so müssen weiterhin viele kleine Kinderseelen darunter leiden."
Daß viel zu oft neue, bestenfalls sinnlose, oft kontraproduktive Gesetze kreiert werden ist sicherlich richtig und ein sehr berechtigter Kritikpunkt. Für ein sinnvolles, das Recht auszuführen erleichterndes Gesetz sollten m.E. die dieses Gesetz behindernden, oder gar negierenden Vorschriften auch abgeschafft werden. Akut scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.
Urteile gibt es im Sorge- u. Umgangsrecht nicht und auch da ist der Grund zu hinterfragen. Es zählt hier ja grundsätzlich nur die persönliche Meinung des Richters, obwohl der als Gericht eine solche eigentlich gar nicht haben darf. Jedenfalls wird nicht im Namen des Volkes Recht gesprochen, oder gar judikativ gerichtet.
Durchsetzen können die Gerichte ihre Beschlüse, spätestens seit Sept 2009 allerdings sehr wohl, sie wollen das aber oft nicht ( s.o. ).
Und kontrollieren dürfen sie sie nicht, daß ist Sache der Eltern ( oder sonstigen PSR-Personen ), ggf. ( bei Verfehlungen des Gerichts ) der höheren Instanzen, die diese Pflicht i.d.R. einfach verweigern. Das liegt in der Natur eines reinen Antragsrechts, das insofern ja durchaus sinnvoll wäre, wenn es ordentlich angewendet würde.
Ansonsten schließe ich mich allerdings Deiner Meinung insofern an, daß man in Brasilien, zumindest in der gesetzlichen Befassung mit Eltern-Kind-Entfremdung, schon ein gutes Stück weiter ist als der Staat hier.
Inwieweit dort eine Umsetzung der entsprechenden Gesetze stattfindet, weiß ich aber nicht.
Gruß............Fiete